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Corona:

Informationen für unsere Kursteilnehmer

Uns erreichen vermehrt Anfragen von unseren Kursteilnehmern (insbesondere vom Anfängerschwimmen), wann es weitergeht und wie eine Anrechnung bzw. Erstattung der Kursgebühr geplant ist.

Zum ersten Punkt würden wir gerne “sofort” sagen, aber die meisten Schwimmhallen sind für uns leider weiterhin geschlossen. Wir können nur in Bockum ein eingeschränktes Wassersportprogramm anbieten. Sofern sich das Schulministerium entscheiden sollte, nach den Herbstferien wieder Schulschwimmen zuzulassen, sehen wir gute Chancen und Argumente, auch für uns eine weitere Öffnung der Bäder zu erreichen. Bis dahin müssen wir leider abwarten.

Anders als der Vereins-Mitgliedsbeitrag, der satzungsgemäß für die alleinige Mitgliedschaft (ein Teil zu sein) erhoben wird, steht dem Kursbeitrag eine Gegenleistung des Vereins in Form der jeweiligen Übungsstunden gegenüber. Bei Ausfall ist die Leistung nachzuholen. Dies bedeutet, dass bereits gezahlte Kursgebühren auf kommende Stunden angerechnet werden, sobald diese wieder stattfinden dürfen. Im Einzelfall kann auch eine Erstattung erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn die Nachholung der Leistung für den Kursteilnehmer durch den Zeitablauf zwecklos geworden ist. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, um eine Lösung zu besprechen.

Gleiches gilt auch bei allen weiteren Fragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Der Vorstand